Newsbeiträge
Keine Artikel in dieser Ansicht.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG GEMÄSS § 15 KDG
Mit diesem Dokument möchten wir Sie gemäß § 15 KDG über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bzw. der Daten Ihres Kindes oder der Person, die Sie betreuen, informieren.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist die Kirchengemeinde St. Michael Papenburg vertreten durch Pfarrer Heiner Lohe
Umländerwiek 1
26871 Papenburg
04961/ 668770
E-Mail: st.michael-papenburg@bistum-os.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Für Fragen und Auskünfte zum Thema Datenschutz steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter von der ITEBO GmbH gerne zur Verfügung.
Datenschutzbeauftragtes der Kirchengemeinde St. Michael Papenburg:
ITEBO GmbH
Servicebereich Datenschutz & IT-Sicherheit
Stüvestraße 26
49076 Osnabrück
E-Mail: dsb@itebo.de
Telefon: 0541-9631-222
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung, ggf. berechtigtes Interesse
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten werden zur Durchführung der Ferienfreizeit erhoben und erfolgt ggf. nach § 6 Abs.1 lit. b KDG auf Grundlage von Einwilligungen zum Zwecke der Koordination und der Verwaltung, sowie nach § 6 Abs.1 lit. g KDG zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen. Im Falle einer Vertragsabwicklung erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von § 6 Abs.1 lit. c KDG.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten
Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten:
- Im Falle eines Notfalles werden alle notwendigen Daten an den Arzt/Krankenhaus weitergeben.
- Für die Bezuschussung der Ferienfreizeit werden Familienname, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum an die Stadt Papenburg und den Landkreis Emsland weitergereicht. Bei Kindern aus anderen Landkreisen werden die Daten dementsprechend an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
5. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Absicht, die personenbezogenen Daten an oder in ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln: keine
6. Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer des jeweiligen Zweckes aufbewahrt. Nach Wegfall des Zweckes werden die Daten archiviert und nach dem Ablauf der Mindestaufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet.
7. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bei einer Auskunftsanfrage bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben. Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht. Außerdem haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung im Pfarrbrief und gegen die Verarbeitung ihrer Kontaktdaten. Sie haben ein Recht auf Übertragbarkeit der Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben. Schließlich haben Sie das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.
ANLAGE 11 (ZU ARTIKEL 250 § 2 ABSATZ 1)
Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a das Bürgerlichen Gesetzbuches
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2409 —2410)
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Kirchengemeinde St. Michael Papenburg, Umländerwiek rechts 1 trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Kirchengemeinde St. Michael Papenburg über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise –innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten –auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise.
- Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die katholische Kirchengemeinde St. Michael, Umländerwiek rechts 1, 26871 Papenburg hat eine Insolvenzabsicherung mit toursVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können die toursVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel.: 040 – 244 288 0 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Kirchengemeinde St. Michael Papenburg verweigert werden.